Baugutachter Lübeck
Kai Hartherz
Bausachverständiger und Baugutachter
Strandallee 11223683 Scharbeutz
Tel: 0451 583 450 90
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Qualifikation
- Gutachter für die Verkehrswertermittlung von Standardimmobilien mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Martin Höfs
Bausachverständiger und Baugutachter
Kirchenstraße 3723743 Grömitz
Tel: 0451 583 450 90
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Qualifikation
- Maler- und Lackierermeister
- Sachverständiger für das Maler- und Lackierer-Handwerk von der Handwerkskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigt
- Gutachter für das Maler- und Lackiererhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lübeck stehen Ihnen:
- Herr Kai Hartherz
- Herr Martin Höfs
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kai Hartherz, Herr Martin Höfs, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lübeck, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lübeck kommen bzw. sich nicht in Lübeck auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Lübeck - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Lübeck ist eine norddeutsche Stadt, die sich durch ihre Bauten im Stil der Backsteingotik auszeichnet. Diese entstanden im Mittelalter, als Lübeck die Hauptstadt der Hanse war. Das Wahrzeichen der Stadt ist das Holstentor aus Backstein, das im Jahr 1478 vollendet wurde und dazu diente, die auf einer Insel in der Trave gelegene Altstadt abzuschirmen. Die Marienkirche, die nach dem 2. Weltkrieg wiederaufgebaut wurde, ist ein im 13.–14. Jahrhundert errichteter Backsteinbau, der als architektonisches Vorbild für viele nordeuropäische Kirchen diente.
Bundesland: Schleswig-Holstein
Einwohner: 220.000
Postleitzahlen: 23552-23570, 23627, 23628
Vorwahlen: 0451, 04502, 04508, 04509
Kfz-Kennzeichen: HL
Adresse der Stadtverwaltung: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
Bürgermeister: Jan Lindenau